Varel - In den Nächten und an Wochenende ist es das immer wiederkehrende Bild in der Notaufnahme. Unzählige Patienten warten in den Gängen, wollen behandelt werden. Das Problem: Viele Patienten tauchen mit Symptomen auf, die eigentlich vom Hausarzt behandelt werden sollten. Auch im Vareler St. Johannes-Hospital ist dieser Trend seit Jahren festzustellen.

„Es ist unser altbekanntes Problem“, sagt Frank Germeroth, Geschäftsführer des St. Johannes-Hospitals. Viele Patienten mit Bauchschmerzen, Infekten oder Rückenschmerzen würden eine Behandlung in der Notaufnahme erwarten. „Damit nehmen sie natürlich viele Ressourcen bei uns in Anspruch, die eigentlich für die wichtig sind, die dringend Hilfe benötigen“, sagt der Geschäftsführer. Notfälle hätten immer die oberste Priorität – bei weniger akuten Fällen wird dafür die Wartezeit lang und länger.

Für viele ist bei leichteren Erkrankungen der ärztliche Bereitschaftsdienst die richtige Anlaufstelle – und nicht die Notaufnahme. „Allein im Bereich der Bezirksstelle Wilhelmshaven der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) sind über die Feiertage vier Bereitschaftsdienstpraxen geöffnet“, sagt Stefan Vieth, Vorsitzender der KNV-Kreisstelle Friesland.

„Heiligabend sind bis zu sieben Ärzte für den allgemeinen Bereitschaftsdienst im Einsatz, um die ambulante ärztliche Versorgung in der Region zu gewährleisten“, sagte er exemplarisch für die Festtage. Zudem stünden flächendeckend Ärzte zur Verfügung, die bettlägerige Patienten in ihrem häuslichen Umfeld behandeln können.

Zu den möglichen Anlaufstellen im Friesland zählt auch die Bereitschaftsdienstpraxis Varel im St.-Johannes-Hospital, nur wenige Meter von der Notaufnahme entfernt. Kontakt kann dabei unter der kostenlosen Servicenummer 116117 aufgenommen werden. Diese sei aber nur erforderlich, wenn der Patient die Bereitschaftsdienstpraxis nicht aufsuchen könne und einen fahrdiensthabenden Arzt benötige.

Als allgemeine Faustregel für Erkrankte gilt: Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der für gewöhnlich ein Arzt in der Praxis aufgesucht würde, aber mit der Behandlung nicht bis zum nächsten Tag gewartet werden kann, dann ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Das ist beispielsweise bei einer Grippe, Fieber oder Erbrechen der Fall.

Die Notaufnahme eines Krankenhauses ist dann zuständig, wenn auch der Rettungsdienst erforderlich wäre. Bei lebensbedrohlichen oder schweren Verletzungen oder Erkrankungen. Beispiele sind Herzinfarkt, akute Blutungen oder Vergiftungen.