Cloppenburg/Vechta/Wildeshausen - Die Polizei und der Zoll haben am Donnerstag (14. September) bei Schwerpunktkontrollen zur Kriminalitätsbekämpfung in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta sowie Oldenburg mehr als 100 Verkehrsteilnehmer und deren Fahrzeuge kontrolliert – und dabei wieder unzählige Verstöße festgestellt. Auf dem Gebiet der Landkreise Cloppenburg und Vechta leiteten die Beamten 13 Straf- und 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, im Landkreis Oldenburg zogen sie 14 Fahrzeuge aus dem gewerblichen Güterverkehr.
Alkohol, Drogen, Bargeld
Bei den Kontrollen auf den Bundesstraßen in Cloppenburg und Vechta waren in den Nachmittags- und Abendstunden 24 Beamte im Einsatz, die insgesamt 94 Fahrzeuge und 140 Personen kontrollierten. Fünf dieser Personen waren ohne Fahrerlaubnis unterwegs, in drei Fällen wird nun ebenfalls gegen die Fahrzeughalter ermittelt, weil diese die Fahrten zugelassen hatten.
Eine Person stand während der Fahrt unter der Wirkung von Betäubungsmitteln, eine weitere fuhr unter dem Einfluss von Alkohol (0,69 Promille). Nach der Entnahme einer Blutprobe durften beiden Personen ihre Fahrt nicht fortsetzen.
Bei einem kontrollierten Pkw bestand kein gültiger Versicherungsschutz mehr. Während der Kontrolle eines mit zwei 18-Jährigen besetzten Pkw fanden die Beamten Betäubungsmittel und eine größere Menge Bargeld. Gegen beide wird nun wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln ermittelt.
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Ladung nicht gesichert
Die Kontrolle im Bereich der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd erfolgte durch 18 Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg gemeinsam mit dem Hauptzollamt Osnabrück. Sie kontrollierten 32 Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterverkehrs und prüften dabei vor allem die Sicherung der Ladung. In 14 Fällen stellten die Beamten teilweise erhebliche Mängel fest.
Bei mehreren Fahrzeugen war die Ladungssicherung sogar derart unzureichend, dass die betroffenen Personen erst zusätzliches Sicherungsmaterial besorgen mussten, um nach einer Nachsicherung der Ladung weiterfahren zu können. Die Einsatzkräfte leiteten gegen mehrere Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und mussten bei fünf Verstößen vor Ort Sicherheitsleistungen erheben, da die Betroffenen nicht in Deutschland wohnhaft sind.
