Osnabrück/Dörpen - Im Osnabrücker Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Kurdin hat die Verteidigung einen Freispruch für den angeklagten Vater gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 71-Jährigen vor, zusammen mit seinem Schwiegersohn seine eigene 22 Jahre alte Tochter umgebracht zu haben, weil sie die Ehre der Familie verletzt haben soll. Dieser Vorwurf sei nicht haltbar, argumentierten die drei Verteidiger am Donnerstag im Osnabrücker Landgericht. Die Frau wollte sich von ihrem Mann trennen und das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn behalten.

Die 22-Jährige war im vergangenen Jahr im emsländischen Dörpen in der Wohnung ihres Bruders tot gefunden worden, nachdem sie Besuch von ihrem Ehemann gehabt hatte. Dieser hatte bei der Polizei gestanden, seine Frau gewürgt zu haben. Für den Ehemann hatte die Verteidigung eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Mordes gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen für beide Männer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verlangt - sie geht weiter von einem Ehrenmord aus. Das Urteil soll in einer Woche gesprochen werden.

Dagegen erklärte der Verteidiger des Vaters am Donnerstag, es gebe keine direkten Beweise für diese Annahme und die Indizien seien sehr schwach. Auch gebe es keinen Anhaltspunkt für eine geplante Tat. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hätten einseitig gegen den Vater ermittelt. Die Polizei sei auch für falsch übersetzte Abhörprotokolle verantwortlich. „Es fehlt an der Qualität der Arbeit“, bemängelte einer der Anwälte. Der Vater sagte in seinem Schlusswort: „Ich trauere noch um meine Tochter.“ Das Gericht hatte zuletzt den Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben, weil es Zweifel an seiner Tatbeteiligung hatte.