Düsseldorf/Oldenburg - Mit knapp 45 Minuten Dauer erlebten die Zuschauer die kürzeste Sitzung seit Beginn des Salafisten-Prozesses am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG). Darin erfuhren sie, dass Marco G. am 12. April einem Mithäftling aus dem Rocker-Milieu ein „Kassiber“ in Form einer Nachricht auf einem Blatt Papier übergeben hatte.
Das Blatt wurde mit Hilfe einer Schnur von seinem Fenster zu dem des Mithäftlings befördert. Festgestellt wurde das eine Woche später bei der Auswertung von Videoaufzeichnungen. Bei der anschließenden Durchsuchung beider Zellen wurde nichts mehr gefunden.
Gegen den heute 29-jährigen Marco René G. wird seit September 2014 vor dem OLG verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem gebürtigen Oldenburger vor, am 10. Dezember 2012 versucht zu haben, auf dem Bahnsteig 1 des Bonner Hauptbahnhofs eine selbstgebaute Rohrbombe zur Explosion zu bringen, um damit möglichst viele „Ungläubige“ zu töten.
Marco G.: Vom Schulversager zum Möchtegern-Scheich
„Rockergruppen haben kein Interesse am Koran“
Lebenslange Haft für Marco G.?
Die in einer blauen Sporttasche gefundene Bombe wurde sofort von der Polizei mit einem Wassergewehr zerschossen. Damit konnte im Prozess nur unzureichend geklärt werden, ob das Konstrukt zündfähig war und Bonn an diesem Tag knapp einem Blutbad entronnen war.
Seine Auftritte vor Gericht sowie Briefe aus der Haft verdeutlichten in letzten 20 Monaten aber eindrucksvoll, dass eine Abkehr vom Islamismus bei Marco G. nicht mehr zu erwarten sein dürfte.
Erst kürzlich wurde ein im Oktober 2015 verfasster Brief verlesen, in dem sich Marco G. über die „minderwertigen Kreaturen“ der „Kuffar-Polizei (deutsch: Ungläubigen-Polizei)“ lustig gemacht hatte.
Kurz vor seinem Ende zieht sich der Prozess jedoch immer zähflüssiger dahin. Als Nächstes soll entschieden werden, ob noch ein früherer Bekannter Marco G.s aus der Oldenburger Maryam-Moschee als Zeuge geladen werden soll.
Der in Oldenburg geborene und jetzt in Hildesheim wohnende Mann wurde bereits von der Polizei vernommen. Dabei bestritt er, dass es in der Jugendgruppe der Moschee Radikalisierungstendenzen gegeben habe. Auch über den Jihad und dessen verschiedene Formen sei dort nicht gesprochen worden. Bereits im November 2014 hatte das Gericht Zeugen aus dem Umfeld der Moschee geladen.
Ein junger Mann sagte damals aus, in der Moschee sei über den Jihad gesprochen worden: „Jeder hat so eine eigene Vorstellung dazu.“ Marco G. hätte davon gesprochen, mit seinem Körper „den anderen Jihad“ zu begehen. Andere Moschee-Besucher wollten das nicht bestätigen oder wanden sich auffällig bei Fragen nach der damaligen Jugendgruppe.
Ob der Hildesheimer als Zeuge geladen wird, könnte in der kommenden Woche entschieden werden. Damit bleibt aber auch weiterhin unklar, ob der Prozess noch in diesem Monat sein Ende finden wird.
