Landkreis - Derzeit fast schon ein gewohntes Bild am Straßenrand: Durch Fahrzeuge getötete Wildtiere. Besonders von Mitte Juli bis Mitte August meldet die Polizei sehr viel mehr Unfälle als in den übrigen Monaten. Eine der Ursachen dafür ist der sogenannte Ernteschock. Damit ist gemeint, dass innerhalb kürzester Zeit die Mähdrescher die hoch aufragenden Getreideflächen in Stoppelfelder verwandeln. Was bislang wunderbare Deckung für Wildtiere geboten hat, ist nun öde und kahl.

Aber nicht nur die Erntezeit trägt zur Steigerung des Fallwildes bei. Warum um die Monatswende besonders viel Rehwild an Wildunfällen beteiligt ist, weiß der Vorsitzende der Jägerschaft Cloppenburg, Bernhard Kurmann, mit einer weiteren Ursache zu erklären: „In diesen Wochen findet beim Rehwild die Fortpflanzung statt, in der Jägersprache Blattzeit genannt.“ Während dieser Zeit seien die Böcke auf der Suche nach brunftigen Ricken tatsächlich „blind vor Liebe“ und würden noch weniger auf die Gefahren des Straßenverkehrs achten. Die Böcke würden die Ricken oder Nebenbuhler quer durch Feld und Wald und natürlich auch über Schienen und Straßen jagen. „Darum häufen sich jetzt die Verkehrsunfälle mit Rehwild“, sagt auch Rudi Schulte, Leiter des Hegerings Barßel.

Auf den Straßen des Landkreises Cloppenburg wurden im vergangenen Jahr rund 900 Rehe Opfer der Straße. „Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, besonders in der Abend- und Morgendämmerung der Sommermonate und in unübersichtlichem Wald- und Buschgelände sehr vorsichtig zu fahren und die Wildwechsel-Warnschilder zu beachten“, so Kurmann. Komme es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, so der Vorsitzende weiter, sollte der Autofahrer aus eigenem Interesse die Polizei oder den Revierinhaber benachrichtigen.

Kurmann macht deutlich: „Eigenmächtiges Suchen nach den Tieren hat zu unterbleiben, weil es ein verletztes Reh zur weiteren Flucht treibt. Keinesfalls darf man überfahrenes Wild in den Kofferraum werfen und für die heimische Küche abtransportieren. Das ist nach der Gesetzgebung Wilderei und wird nach dem Strafgesetzbuch geahndet.“