Im Nordwesten - Zahlreiche Menschen freuen sich schon auf ihren Besuch der Weihnachtsmärkte im Nordwesten. Doch der besinnliche Ausflug bei Glühwein oder Punsch und ist schnell getrübt, wenn Taschendiebe den Geldbeutel, das Handy oder andere Wertgegenstände mitgehen lassen.
Die Gefahr lauere vor allem in der Ablenkung, warnt Polizeidirektor Joachim Schneider, Geschäftsführer der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: „In den Gängen zwischen den Buden oder beim Anstehen vor besonders begehrten Ständen geht es sehr eng zu. Das ist die Gelegenheit für dreiste Diebe“.
Diese Tipps helfen
Die Aufbewahrung der Wertsachen sei entscheidend dafür, ob die Diebe Erfolg haben oder nicht. Bestenfalls werden diese laut Schneider in verschiedenen verschlossenen Innentaschen oder dicht am Körper getragen. Zudem sollte wirklich nur das mitgenommen werden, was für den Weihnachtsmarktbummel wirklich gebraucht wird – überflüssige Chipkarten und große Summen Bargeld sollten besser zu Hause bleiben.
Taschendiebe verwenden laut polizeilicher Kriminalprävention immer wieder ähnliche Tricks und Maschen. Meistens arbeiten mehrere Täter zusammen. Während der eine Part das Opfer überrascht oder ablenkt, greift der andere zu. Auf ihrer Internetseite hat die polizeiliche Kriminalprävention besonders häufige Tricks zusammengefasst.
Falsche-Touristen-Trick: Diese Ablenkungsmasche besteht darin, dass das Opfer von einem vermeintlichen Touristen nach dem Weg gefragt wird. Während es helfen will, klaut der Komplize seine Wertsachen.
Rempel-Trick: Das Opfer wird im Gedränge angerempelt oder gemeinsam mit Komplizen „in die Zange“ genommen. Durch den Überraschungseffekt hat der Komplize Zeit, in die Tasche zu greifen.
Beschmutzer-Trick: Ein Täter bekleckert das Opfer „versehentlich“. In der Zeit, in der er sich entschuldigt und dem Opfer vermeintlich bei der Fleckenentfernung hilft, wird die Geldbörse gestohlen.
Blumen-Trick: Das Opfer wird überrascht, weil es von einem der Täter freundlich begrüßt wird und eine Blume angesteckt bekommt. In der Zwischenzeit wird es bestohlen.
Wird man von Unbekannten angesprochen oder plötzlich angerempelt, sei zudem besondere Wachsamkeit angebracht. Dahinter könnte sich eine Strategie von Taschendieben verbergen. Erkennen könne man die Langfinger auch an ihrem „typisch suchenden Blick“, warnt die polizeiliche Kriminalprävention. Wenn die Diebe ihr potenzielles Opfer nach Beute absuchen, meiden sie hingegen den Augenkontakt.
Zehntausende Taschendiebstähle
Laut der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2022 insgesamt 98.512 Taschendiebstähle angezeigt. Dabei haben die Diebe insgesamt 32 Millionen Euro erbeutet. Neben Fahrraddiebstählen und Sachbeschädigungen sind Taschendiebstähle damit die häufigsten Delikte im öffentlichen Raum. In Niedersachsen kam es laut Kriminalstatistik im vergangenen Jahr zu insgesamt 6.843 Taschendiebstählen, 485 konnten aufgeklärt werden. Rund 68 Prozent der insgesamt 453 Tatverdächtigen hatte laut Statistik keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Aufklärungsquote von Taschendieben liegt laut Kriminalstatistik allerdings nur bei sechs Prozent. Ein Grund dafür sei die Professionalität der oft „international agierenden Banden“, heißt es dazu in der Statistik. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in diesem Zusammenhang nur 843 Tatverdächtige in Deutschland registriert, rund 72 Prozent davon waren 21 Jahre alt oder älter.
Was tun, wenn’s doch passiert ist?
Schnelles Handeln ist gefragt, wenn die Diebe zugeschlagen haben: Zahlungskarten sollten sofort gesperrt werden, so Schneider. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar. Der Betreiber des Sperr-Notrufs stellt weiter eine Sperr-App zur Verfügung, mit der Zahlungskarten direkt gesperrt werden können. Vorteilhaft ist, dass laut Betreiber alle sperrbaren Medien und die IBAN in einem „hochverschlüsselten Datensafe hinterlegt werden“.
Weiter sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden, sie kann die Girocard für das Bezahlen mit der Karte und Unterschrift sperren. In den Tagen und Wochen nach dem Diebstahl sollten die Kontobewegungen sorgfältig geprüft und unberechtigte Abbuchungen sofort bei dem Bankinstitut gemeldet werden, um diese zu reklamieren.
