WESTERSTEDE - Es ist der 4. März 2010: Ein heute 24-jähriger Autofahrer aus Bad Zwischenahn ist mit einem Kleintransporter auf der Edewechter Industriestraße unterwegs. Hier gilt Tempo 50. Doch der Zwischenahner ist möglicherweise deutlich schneller. Jedenfalls ermittelt die Zwischenahner Polizei, die an diesem Tag in Edewecht mit einem Handlasermessgerät unterwegs ist, eine Geschwindigkeitsübertretung von 29 Stundenkilometern.

Drei Monate später stellt der Landkreis Ammerland dem Autofahrer einen Bußgeldbescheid zu. Doch der Beschuldigte ist nicht bereit, diesen Bescheid zu akzeptieren, wendet sich an einen Rechtsanwalt.

Bei der Prüfung der Sachlage fällt dem Juristen wenig später auf, dass es bei einem technischen Gerätetest vor Beginn der Messung zu einer möglicherweise fehlerhaften Abstandseinstellung gekommen sein könnte. Und genau diesen Umstand thematisierte der Verteidiger des Autofahrers jetzt während einer Verhandlung vor dem Westersteder Amtsgericht.

Experten der Physikalisch -Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig bestätigen unterdessen die zu geringe Abstandseinstellung im Testverfahren, zeigen sich aber davon überzeugt, dass die Laserpistole dennoch völlig einwandfrei funktioniert habe und die erzielten Werte daher auch gerichtsverwertbar sind.

Dem widerspricht ein Gutachten, das der Verteidiger des Autofahrers vorlegt. Darin äußert sich ein Fachmann der Dekra Bremen. Er ist der Auffassung, dass die gesamte Messung des Tages nicht hätte ausgewertet werden dürfen. In diesem Zusammenhang weist der Rechtsanwalt auf Erkenntnisse hin, nach denen angeblich viele Polizeibeamte gar nicht in der Lage sind, die Radarmessgeräte nach Herstellerangaben ordnungsgemäß zu bedienen.

Der Richter weist diese Einlassung als spekulativ zurück und entscheidet sich schließlich, die Verhandlung auszusetzen. Das Gericht will nun selbst ein neutrales Sachverständigen-Gutachten einholen. Bis das vorliegt, vergehen wahrscheinlich mehrere Monate. So muss der Autofahrer abwarten, wie sein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid am Ende tatsächlich ausgeht.