WILDESHAUSEN - Im Prozess gegen den 26 Jahre alten Mann aus Wildeshausen, der am 14. August vergangenen Jahres auf dem Jeddeloher Damm in Edewecht einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, bleibt es beim alten Urteil.

Vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz zog die Staatsanwaltschaft am Montag ihre Berufung gegen das erste, vom Amtsgericht in Westerstede gefällte Urteil wieder zurück.

In Westerstede war der Angeklagte in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Das war der Anklagebehörde aber zu wenig gewesen. Sie wollte eine Verurteilung des 26-Jährigen zu einem Jahr Haft auf Bewährung erreichen. Am Montag allerdings schloss sich die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft der Ansicht des Amtsgerichtes an. Das Westersteder Amtsgericht hatte den Unfall als eine Verkettung von unglücklichen Umständen gewertet.

Der Angeklagte war am Tattag auf dem Jeddeloher Damm in Richtung Edewecht unterwegs gewesen, als er mit seinem Pkw aus ungeklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort kam es dann zu einer heftigen Kollision mit einem Molkereifahrzeug. Der Aufprall war so massiv gewesen, dass am Lkw zwei Reifen platzten. Das wiederum hatte zur Folge gehabt, dass der Lkw nun seinerseits auf die Gegenfahrbahn geriet und dort mit einem Rollerfahrer kollidierte. Fünf Tage später war der Rollerfahrer an den Folgen seiner schweren Verletzungen gestorben.

Das Amtsgericht in Westerstede hatte das Verschulden des Angeklagten aus Wildeshausen an der Tragödie als gering eingestuft. Die Staatsanwaltschaft, die noch im ersten Prozess auf eine Freiheitsstrafe beharrt hatte, sah das am Montag genauso. Damit hat nun das Amtsgerichts-Urteil Bestand.