WILDESHAUSEN - Nicht angelegte Sicherheitsgurte sind die zweitgrößte Ursache für den tödlichen Ausgang von Unfällen nach der Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und vor Alkohol am Steuer. Das betont die heimische Polizei.

Um die Verkehrssicherheit besonders in puncto Sicherheitsgurte, Kinderrückhaltesysteme (Kindersitze) und Schutzhelme zu erhöhen, führte die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land am Montag ganztägig mobile und stationäre Schwerpunktkontrollen durch. „Im Rahmen der Streife sind wir regelmäßig an stark frequentierten Orten wie Schulen und Kindergärten vor Ort“, sagten Annika Haferkamp und Dirk Ellwart vom Polizeikommissariat Wildeshausen. Sie standen mittags vor der St.-Peter-Schule und der Holbeinschule, um Autofahrer, die nach der Schule Kinder abholten, zu kontrollieren.

„Durch statistische Erhebungen des Unfallgeschehens ist bewiesen, dass ungesicherte Kinder gegenüber gesicherten Kindern bei einem Autounfall ein siebenmal höheres Risiko haben, schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden“, heißt es in einer Mitteilung der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land.

Durch eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung im Rahmen länderübergreifender Schwerpunktkontrollen soll das Entdeckungsrisiko der Verkehrsteilnehmer erhöht und so letztendlich eine Einstellungs- und Verhaltensänderung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirkt werden. „Insgesamt sind Sicherheitsgurte, Kinderrückhaltesysteme und Schutzhelme im Straßenverkehr unverzichtbare Sicherungsmittel“, erläutert Susanne Mittag, Pressesprecherin der Polizeiinspektion.

Doch an der St.-Peter-Straße hatten die beiden Einsatzkräfte Annika Haferkamp und Dirk Ellwart nichts zu bemängeln. Die Kollegen Jennifer Koch und Sinan Sentürk kontrollierten am Montagmorgen an der Wallschule sowie am Kindergarten Schatzinsel (Im Hagen) und verzeichneten dort lediglich drei Beanstandungen.

Wildeshausen liegt damit im Trend: Nach Untersuchungen der Polizei hat sich die Gesamtsicherungsquote bei Kindern erhöht, jedoch werde aber noch jedes vierte bis fünfte Kind ab sechs Jahren nicht ausreichend und altersgerecht gesichert.