Wildeshausen - Vom Vorwurf der schweren Brandstiftung hat das Amtsgericht Wildeshausen am Montag einen 27 Jahre alten Mann aus der Kreisstadt freigesprochen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte die Richterin. Dem Angeklagten habe nicht nachgewiesen werden können, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Ferner habe es sich nur um versuchte Brandstiftung gehandelt.
Was war geschehen? Im November vergangenen Jahres war der erheblich alkoholisierte Mann mit einem Stapel Altpapier in ein Mehrfamilienhaus an der Visbeker Straße in Wildeshausen gegangen. Dort wohnt seine ehemalige Lebensgefährtin. Vor deren Wohnungstür legte er das Bündel Altpapier ab und zündete es an. Infolgedessen wurden die Fußmatte und die Wohnungstür angekokelt. Ein offenes Feuer entstand jedoch nicht.
Ein Nachbar im Haus bemerkte den Qualm, alarmierte die anderen Mitbewohner im Haus und löschte den Brand.
Der 27-Jährige hatte inzwischen das Haus verlassen. Nach Angaben der Richterin war beim Angeklagten der Vorsatz, ob durch das Anzünden des Altpapiers das Haus in Brand geraten könnte, nicht festzustellen. Der Wildeshauser habe sich vor Gericht nicht mehr daran erinnern können, warum er den Stapel Papier vor der Tür seiner ehemaligen Lebensgefährtin angesteckt hatte.
Die Staatsanwaltschaft fordert für die Tat sechs Monate Gefängnis auf Bewährung, der Verteidiger Freispruch.
