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Gericht verhandelt über polnischen Führerschein

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WILHELMSHAVEN - Am 5. Oktober, 11 Uhr, wird das Amtsgericht Wilhelmshaven die Frage verhandeln, ob die Wilhelmshavener Ratsfrau Susanne Bauermeister (FDP) mit der Erlangung einer ausländischen Fahrerlaubnis noch während eines laufenden Fahrverbots gegen deutsche Vorschriften verstoßen hat.

Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Bauermeister erhoben, weil sie ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Auto gefahren sei. Die Anklage geht dabei von Fahrlässigkeit aus.

Bei einer Kontrolle durch die Polizei hatte die Kommunalpolitikerin lediglich einen auf sie ausgestellten polnischen Führerschein vorlegen können. Sie sei der Auffassung gewesen, mit dem polnischen Führerschein auch in Deutschland habe fahren dürfen, erklärte sie. Jetzt müsse das Gericht über diese Frage befinden. Der polnische Führerschein sei ihr im übrigen nicht abgenommen worden (die

NWZ

  berichtete).

Die Kommunalpolitikerin hatte nach einem Vorfall wegen Alkohols am Steuer im vergangenen Jahr ihren deutschen Führerschein abgeben müssen und eine Sperrfrist erhalten. Die polnische Lizenz habe sie erst nach Ablauf der Sperrfrist benutzt, erklärt die Ratsfrau.

Die Bestimmungen zur Gültigkeit im Ausland erworbener Führerscheine hatten sich erst kürzlich geändert.

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