Nordenham - Die unfassbare Tragödie eines Gartenlauben-Brandes in Bremen, bei dem in der vergangenen Woche ein 48 Jahre alter Vater und seine beiden 17 und zwölf Jahre alten Kinder ums Leben gekommen sind, hat auch Kleingärtner in Nordenham aufgeschreckt. „Wir tun alles, um einer solchen Brand-Tragödie vorzubeugen“, sagt Dieter Bolles (59), Vorsitzender des Nordenhamer Kleingartenvereins Blüh auf und des Kreisverbandes Wesermarsch der Kleingärtner.
Alle Feuerstätten erfasst
Seit einem Laubenbrand vor etwa acht Jahren in Nordenham seien alle Feuerstätten in allen Kleingärten genau erfasst, berichtet Hans-Werner Hülsmann (52) aus Nordenham, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und Kreiswart der Kreisgruppe Wesermarsch der Schornsteinfeger-Innung Oldenburg.
„Alles, was fest eingebaut ist, muss überprüft werden“, sagt der Schornsteinfeger. Grundsätzlich sei jeder Betreiber verpflichtet, Feuerstätten beim jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu melden.
„Sobald ich ein neues Rohr auf einer Laube sehe, werde ich tätig, damit es ordnungsgemäß installiert und die Feuerstätte angemeldet wird“, berichtet Dieter Bolles.
Vor etwa zwölf Jahren hätten zwei Lauben auf dem Gelände von Blüh auf durch Brandstiftung Feuer gefangen. Verletzt worden sei niemand. Seither sei der Verein von Laubenbränden verschont geblieben.
Laut Dieter Bolles werden zurzeit 68 Lauben in der Kleingartenanlage von Blüh auf genutzt. Davon sieben Holzlauben und fünf gemauerte Lauben haben Feuerstätten. Jedes Jahr im September kommt der Schornsteinfeger zum Fegen. Der Verein nehme die dabei gemachten Hinweise des Schornsteinfegers auf Mängel stets sehr ernst.
Schornsteinfeger-Kreiswart Hans-Werner Hülsmann weist darauf hin, dass seit Jahresbeginn ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz gilt. Danach müssen Feuerstätten nicht mehr alle fünf Jahre, sondern zweimal innerhalb von sieben Jahren überprüft werden – in allen Haushalten und auch in Lauben von Kleingärten.
Am gefährlichsten seien Lauben aus Holz, in denen Ofenrohre durch Holzwände oder Holzdecken geführt werden. Hans-Werner Hülsmann weist darauf hin, dass dabei ein Sicherheitsabstand von 20 Zentimeter einzuhalten ist. Auch müssen die Durchlässe mit nicht brennbaren Baumaterialien gedämmt werden.
Zudem sei ein Mindestabstand von jeweils 40 Zentimetern bei Rohrleitungen entlang von Holzwänden und Holzdecken vorgeschrieben.
Um Gefahren bei Feuerstätten in Kleingärten vorzubeugen kommt es laut Hans-Werner Hülsmann auch auf das Verhalten der Schrebergärtner an. Beim Nachlegen von Holz müssten sie sehr sorgfältig darauf achten, dass keine Glut in brennbare Materialien in der Nähe fällt.
Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres sei durch Funkenflug oder Unachtsamkeit ein kleinerer Brand in einer Nordenhamer Kleingartenanlage ausgelöst worden.
Gefahr Schornsteinbrand
Tannenbäume dürften auf keinen Fall in den in Lauben in der Regel vorzufindenden Kamin- oder Dauerbrandöfen entsorgt werden. Das Brennmaterial müsse geeignet und ausreichend getrocknet sein, andernfalls drohe die Gefahr eines Schornsteinbrandes.
Sogenannter Glanzruß sei leicht entzündbar und daher gefährlich. Glanzruß lagere sich im Schornstein bei der Verwendung von feuchtem Holz und auch bei zu starker Drosselung der Luftzufuhr ab.
Der Schornsteinfeger rät darüber hinaus allen Kleingärtnern, sich bei Übernahme einer fremden Laube beim zuständigen Schornsteinfeger zu informieren. Mobile Gasöfen sollten auf keinen Fall in geschlossenen Räumen genutzt werden.
