Bösel - Im Gewerbe- und Industriegebiet Steinwitten dürfen nunmehr keine Bordelle oder bordellartige Betriebe mehr betrieben werden. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung durch die Änderung des Bebauungsplans diese Nutzungen ausgeschlossen. Im Verfahren hatte der Landkreis allerdings ein Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gefordert, denn ein genereller Ausschluss aus dem Gemeindegebiet ist nicht zulässig. Die Gremien werden sich künftig also damit befassen müssen, wo etwa Spielotheken generell zugelassen werden sollen. Ins Auge gefasst werden sollen dafür das neu zu schaffende Gewerbegebiet in Westerloh und/oder das Gewerbegebiet Glaßdorfer Straßen.
Im Gewerbegebiet Steinwitten bestehen Bedenken, weil diese Art der Nutzung mit dem Wohnumfeld kollidiert. Zudem würde es zu einem Wettbewerb um Grundstücksflächen kommen, begründet die Gemeinde Bösel.
Der Gemeinderat stimmte einhellig für die Abwägungen im Zuge der öffentlichen Auslegung und den Satzungsbeschluss.
