BöSEL - BÖSEL/TH - Wie erwartet, hat am Mittwochabend der neue Böseler Rat seinen Verwaltungsausschuss und die Fachausschüsse gebildet. Einstimmig gewählt wurde Thomas Butz (CDU) zum Ratsvorsitzenden. Außerdem wurden Reinhard Lanfer (CDU) und Arnold Taphorn (CDU) zum 1. bzw. 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Anders als bei der Besetzung der Fachaussschüsse und der Wahl des Ratsvorsitzenden erhielten aber weder Lanfer noch Taphorn alle Stimmen des Rates. Auf Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Johannes Preuth musste geheim abgestimmt werden, obwohl es zu beiden Bewerbern keine Gegenkandidaten gab. Lanfer wurde schließlich mit 16 Stimmen bei fünf Enthaltungen gewählt, Taphorn mit 14 zu sieben, womit klar war, dass ihn zumindest zwei Mitglieder der CDU-Fraktion nicht gewählt haben.
Der durch Beschluss des Rates auf sechs Beigeordnete aufgestockte Verwaltungsausschuss setzt sich so zusammen: Bürgermeister Hermann Block (Vorsitzender, CDU), Heiko Thoben (CDU-Fraktionsvorsitzender), Reinhard Lanfer (1. stellv. Bürgermeister, Arnold Taphorn (2. stellv. Bürgermeister, Heinrich Kühter (CDU), Johannes Preuth (SPD) und Martin Meinerling (FDP).
Alle anderen Ratsherren und -frauen sind Mitglied in den Fachausschüssen. Der Rat entschied, es weiterhin bei drei Ausschüssen zu belassen: Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt, Planung, Bau und Verkehr (Vorsitzender Ludger Beeken, CDU), Ausschuss für Jugend, Sport und Familie (Vorsitzende Anita Hempen, CDU) Schulausschuss (Vorsitzende Christa Runden, CDU).
Der Rat wählte darüber hinaus die Vertreter, die er in die verschiedenen Zweckverbände und Aufsichtsräte wie etwa Oldenburgische Landschaft, Zweckverband C-Port, Ems-Dollart-Region, Zweckverband Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre oder Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband. entsendet. Außerdem wurde über die Geschäftsordnung des Rates abgestimmt.
Per Handschlag durch den Bürgermeister hatte die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung der Ratsfrauen und -herren am Beginn des Sitzung gestanden. Dabei ging es um das Mitwirkungsverbot, die Treuepflicht und die Amtsverschwiegenheit.
