BöSEL/OLDENBURG - BÖSEL/OLDENBURG/BON - Das Urteil gegen einen Familienvater aus Bösel, der vor dem Landgericht Oldenburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden ist, sorgt weiterhin für Gesprächsstoff. Der Mann, den die Jugendkammer des Oldenburger Landgerichts – wie berichtet – der Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs sowie der Nötigung schuldig sprach, ist CDU-Ratsherr in Bösel.
„Das Mandat des Ratsherren ruht seit der Anklageerhebung“, erklärte Bösels Gemeindedirektor Bernhard Hackstedt gestern auf Anfrage der NWZ . Hackstedt verwies auf die Niedersächsische Gemeindeordnung. Dort heißt es in Paragraph 38: „Wird gegen ein Ratsmitglied wegen eines Verbrechens die öffentliche Klage erhoben, so ruht seine Mitgliedschaft im Rat bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Das Ratsmitglied ist verpflichtet, die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister von der Erhebung der Klage unverzüglich zu unterrichten.“
Auch die Mitgliedschaft in der CDU-Fraktion des Rates Bösel ruht. „Auch hier greift die Niedersächsische Gemeindeordnung“, sagte der Fraktionsvorsitzende Gerhard Raker.
Zurückhaltend zum Fall und den Folgen äußerte sich der Vorsitzende des CDU-Gemeindeverbandes Bösel, Johannes Nording. „Wir müssen zunächst abwarten, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Dann werden wir uns gegebenenfalls an den Kreisverband wenden, der dann zu entscheiden hat.“
