BREMEN - Das Bremerhavener Amtsgericht hat am Donnerstag den Hamburger Rechtsanwalt Klaus Pannen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der überschuldeten Weserbank AG bestellt. Pannen soll das Vermögen der Bank erhalten. Das Gericht habe angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam seien, heißt es in einer Erklärung. Zudem wurden Pannen ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Antragsgegnerin auf ein Treuhandkonto einzuziehen.