BREMEN - Niederlage für die Fraktion der Linken in der Bürgerschaft: Das Arbeitsgericht Bremen entschied jetzt, dass die Kündigung ihres ehemaligen Geschäftsführers Manfred Steglich teilweise rechtswidrig war. Dass Steglich nun wieder für die Fraktion arbeiten kann, ist dennoch unwahrscheinlich.

Steglich hatte zwei Verträge bei der Partei: Eine befristete halbe Stelle als „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ (WiMi) und eine unbefristete halbe Stelle als Fraktionsgeschäftsführer. An der Kündigung des Geschäftsführerpostens hatte das Gericht nichts auszusetzen. Lediglich Steglichs Rauswurf als WiMi wurde zurückgewiesen.

Das letzte Wort in der Angelegenheit ist allerdings noch nicht gesprochen, gegen die Kündigung als WiMi ist noch eine zweite Klage anhängig. Doch egal, wie dieses Verfahren ausgeht, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sirvan Cakici hat klargestellt: „Herr Steglich wird nicht in unser Büro kommen, egal was passiert.“ Steglich war gekündigt worden, weil Cakici sich von privaten SMS-Botschaften, die er ihr geschickt hatte, belästigt fühlte. Vor Gericht erschien keine der Prozessparteien. Der Richter verkündete die Entscheidung in ihrer Abwesenheit. Dass es überhaupt so weit kam, liegt daran, dass die Fronten in dem Streit verhärtet sind. Eigentlich war ein Vergleich angedacht: Steglich sollte seine Kündigungsschutzklage fallen lassen und dafür mit einer vollen Stelle als WiMi bei der Linken-Landtagsfraktion in Hannover entschädigt werden. Steglich sagte, er sei zu dieser Einigung bereit. Allerdings nur, wenn die Bremer Linksfraktion ihn zuvor öffentlich mit einer „Ehrenerklärung“

rehabilitiert und sich bei ihm entschuldigt.