BREMEN - Er soll im vergangenen Oktober nicht nur eine junge Frau auf der Bremer Discomeile vergewaltigt, sondern gemeinsam mit einem bislang unbekannten Komplizen schon ein halbes Jahr zuvor eine Spielhalle mit einer Waffe überfallen haben. Seit gestern muss sich der 26-jährige türkischstämmige Mann vor dem Landgericht Bremen verantworten. Zum Prozessauftakt waren gleich mehrere Familienmitglieder gekommen, die im Zuschauerraum Platz genommen hatten. Eine ältere Frau atmete schwer auf und schloss die Augen, als der türkischstämmige Mann von den Justizwachtmeistern in den Saal geführt wurde. Der Angeklagte hatte die Kapuze seines Sweatshirts anfangs tief ins Gesicht gezogen, um sich vor den Pressefotografen zu schützen.
Nach Tat verspottet
Angeklagt ist der junge Mann, weil er am frühen Morgen des 2. Oktober 2010 in der Nähe der Diskothek „Stubu“ eine junge Frau gepackt, in eine Seitenstraße gezerrt und diese vergewaltigt haben soll. „Wenn du jetzt schwanger bist, müssten wir eigentlich heiraten“, soll er die junge Frau nach dem Geschlechtsakt verspottet haben. Das Opfer tritt vor Gericht als Nebenklägerin auf und wird beim nächsten Prozesstermin zum ersten Mal anwesend sein.
In einem verbundenen Verfahren wird dem Angeklagten vorgeworfen, zusammen mit einer bislang unbekannten Person eine Spielhalle überfallen zu haben. In der Nacht zum 16. April sollen der Angeklagte und sein Komplize mit vermummten Gesichtern eine Angestellte mit einer Waffe bedroht und sie aufgefordert haben, das Geld aus der Kasse herauszurücken.
Kassiererin sagt aus
Die 50-jährige Kassiererin machte gestern ihre Zeugenaussage und sagte aus, dass sie sich schon damals sicher gewesen sei, die Stimme des einen Täters wiedererkannt zu haben. Während sie im Gerichtssaal mit dem Finger auf den Angeklagten zeigte, sagte sie: „Den habe ich an der Stimme wiedererkannt, der ist schon früher in einer anderen Spielhalle, in der ich gearbeitet habe, häufiger auffällig geworden“, so die Zeugin. Der Staatsanwalt und der Verteidiger des Angeklagten zweifelten jedoch an, dass die Frau den Angeklagten an der Stimme wiedererkannt haben kann, da der Täter während des Überfalls nicht mehr gesagt haben soll als: „Geld her, drück den Alarm nicht!“
Der Angeklagte wollte sich zu den beiden ihm vorgeworfenen Taten vorerst nicht äußern. Er starrte ausdruckslos vor sich hin.
Der Prozess wird am Donnerstag, 21. April, fortgesetzt. Da dann das Opfer aussagt, muss damit gerechnet werden, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
