Bremen - Im Streit um den Bau des geplanten Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) hat das Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren die vor sechs Jahren erteilte Baugenehmigung für unwirksam erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Dienstag zunächst nicht. Die Vorsitzende Richterin Katja Koch hatte in der mündlichen Verhandlung Zweifel an der Finanzierbarkeit, am Umsetzungswillen des Landes Bremen und am Bedarf des Spezialhafens geäußert. Seit 2015 hätten sich die Bedingungen für den Bau entscheidend geändert. Revision gegen die Entscheidung ist nicht zugelassen. Allerdings könnten die Beteiligten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, sagte ein Gerichtssprecher.