BREMEN - BREMEN/DPA - Der vom Land Bremen wegen angeblicher Hasspredigten ausgewiesene Imam soll sich in der Hansestadt gegen die Vorwürfe verteidigen können. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen gestern entschieden. In der Eilentscheidung verpflichtet es die Ausländerbehörde, den muslimischen Geistlichen wieder nach Deutschland einreisen zu lassen. Das Land hatte gegen den 44-Jährigen Anfang des Jahres eine Ausweisungsverfügung erlassen, als er sich in seiner Heimat Ägypten aufhielt. Damit war ihm die Rückkehr nach Bremen verwehrt. Die Innenbehörde kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an.
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