BREMEN - BREMEN/GN - Die Ausländerbehörde hat jetzt beim Verwaltungsgericht (VG) Beschwerde gegen die Entscheidung im Fall des angeblichen Hasspredigers eingelegt. Damit, so ein Sprecher, soll in zweiter Instanz der Beschluss des VG vom 14. April aufgehoben werden. Das VG hatte entschieden, dass der vom Land Bremen wegen angeblicher Hasspredigten ausgewiesene Imam zurückkehren darf, um sich hier gegen die Vorwürfe verteidigen zu können. Das Land hatte gegen den 44 Jahre alten Imam eine Ausweisungsverfügung erlassen, als er sich in seiner Heimat Ägypten aufhielt. Begründet wurde diese u.a. mit angeblichen Aufrufen des Imams zum Verteidigungskampf gegen „ungläubige Besatzer“.