BREMEN - Der Bremer Senat hat jetzt einen Aktionsplan zur Lärmminderung verabschiedet, der die europäische Lärmschutzrichtlinie umsetzt. Um den von Lärm am stärksten betroffenen Menschen wirksam zu helfen, wurde als wesentliche Maßnahme ein freiwilliges Programm zur Förderung von Schallschutzfenstern aufgelegt. Anträge können schriftlich bis zum 30. September 2011 beim Umweltsenator gestellt werden. Zum 1. Januar 2010 wurden die entsprechenden Haushaltsmittel dafür freigegeben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der nach der Umgebungslärmrichtlinie berechnete Beurteilungspegel Immissionswerte von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts erreicht oder übersteigt.
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