BREMEN - Die CDU-Fraktion fordert die Aufhebung von Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag reicht die Fraktion für die nächste Bürgerschaftssitzung ein. „Die jüngst bekanntgewordenen Fälle von Kindesmissbrauch in verschiedenen Internatsschulen zeigen, dass der Gesetzgeber handeln muss. Es ist unerträglich, dass Tatverdächtige heute nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können“, sagte die kirchenpolitische Sprecherin Elisabeth Motschmann am Dienstag.

Nach heutiger Rechtslage verjährt sexueller Missbrauch an Kindern nach zehn Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, wenn das Opfer volljährig ist. Das Bedürfnis der Opfer nach Aufklärung komme bei der gültigen Gesetzeslage zu kurz, so Motschmann.