BREMEN - Im Verfahren um dem Freispruch eines Bremer Polizeiarztes nach dem tödlichen Einsatz von Brechmitteln wird erst an diesem Donnerstag die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erwartet. In dem Revisionsverfahren hatte der 5. Strafsenat in Leipzig zu prüfen, ob das Urteil des Landgerichts Bremen von 2008 Bestand hat. Der Arzt war freigesprochen worden, weil ihm das Gericht eine fahrlässige Tötung nicht nachweisen konnte. Er hatte 2004 dem damals 35-jährigen mutmaßlichen Drogendealer aus Sierra Leone Brechmittel über eine Sonde eingeflößt, damit er verschluckte Kokainkügelchen erbricht. Der Mann fiel ins Koma und starb. Zunächst wollten die Leipziger Richter bereits gestern eine Entscheidung verkünden.