Bremen - Ein 65-jähriger Rentner muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Bremen verantworten, weil er einen Mann in seiner Wohnung erschossen und anschließend zerstückelt haben soll. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, die Leiche des 50-Jährigen aus „sportlichem Vergnügen“ oder aus Erregung zerteilt zu haben. Der Deutsche erschoss den Mann zwischen dem 9. und 10. September 2019 in Bremen mit einem Revolver Kaliber 22. (Az.: 21 Ks 280 JS 60535/19 1/20)
Die Glieder des 50-Jährigen trennte der ehemalige Koch von seinem Körper ab. Hände und Kopf waren abgesägt, Wirbelsäule und Becken in Teile zerlegt, wie die Staatsanwältin schilderte. Die Leichenteile hatte er unter anderem in Mülltonnen entsorgt und in seiner Wohnung sowie der Wohnung des Opfers in Kühlschränken eingefroren.
Auf die Körperteile stießen Ermittler etwa einen Monat nach der Tat in der Wohnung des mutmaßlichen Täters. In seiner Wohnung bewahrte der 65-Jährige außerdem Drogen auf. Die Polizei fand eine Cannabis- Plantage mit 27 Pflanzen und 18 Gramm Heroin und auch den Revolver.
Der Mann muss sich wegen Totschlags verantworten. Allerdings schloss Richter Jürgen Seifert ausdrücklich nicht aus, dass der Angeklagte auch wegen Mordes aus Habgier verurteilt werden könne. Er habe versucht, Geld vom Konto seines Opfers abzuheben und womöglich mit einer gefälschten Vollmacht versucht, auf ein Bankkonto des 50-Jährigen zuzugreifen.
Der Angeklagte kam am Donnerstag mit Krücke und in Handschellen in den Gerichtssaal. Der erste Prozesstag war nach Verlesung der Anklage nach rund 15 Minuten beendet. An dem Prozess, der am 4. Mai fortgesetzt wird, nimmt der Bruder des Getöteten als Nebenkläger teil. Insgesamt sind 13 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 24. Juni gesprochen werden.
