Bremen - Das Landgericht Bremen hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen Pflegehelfer wegen vorsätzlich falscher Medikamentengabe zugelassen, die erhobenen Vorwürfe aber abgeschwächt. Der 39-Jährige müsse sich vom 29. Oktober an wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, allerdings nicht - wie ursprünglich in der Anklageschrift vorgesehen - wegen versuchten Mordes, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

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Der Pflegehelfer soll zwei Heimbewohnerinnen vorsätzlich falsche Medikamente gegeben haben. Der Tatbestand des Mordversuches ließ sich nach Auffassung des Gerichts aber nicht aufrecht erhalten, weil der Angeklagte vom Versuch abließ. Er habe nach der Medikamentengabe den Rettungsdienst alarmiert. Der Deutsche war im April festgenommen worden.

Bei der Vernehmung gestand er bereits, einer 75-Jährigen in einem Heim absichtlich unnötige Medikamente gegeben zu haben. Anschließend leitete er Rettungsmaßnahmen ein. Die Seniorin kam nach der Tat Ende März ins Krankenhaus und musste auf einer Intensivstation behandelt werden. Auch einer zweiten Bewohnerin soll er medizinisch nicht indizierte Arzneimittel gegeben haben.

Der Mann arbeitete seit Mitte Januar als Festangestellter in dem Pflegeheim in der Bremer Innenstadt. Zuvor soll er nach eigenen Angaben über eine Zeitarbeitsfirma in rund 35 Bremer Einrichtungen eingesetzt worden sein.

Der Fall erinnert an den verurteilten Patientenmörder Niels Högel, der am 6. Juni am Landgericht Oldenburg wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Er spritzte seine Opfer als Krankenpfleger in Oldenburg und Delmenhorst mit Medikamenten zu Tode. Dabei brachte er Patienten in lebensbedrohliche Situationen, um sie zu reanimieren. Viele überlebten das nicht.