BREMEN - Der Dienstag war ein wichtiges Datum. Deshalb traten die Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) und Karoline Linnert (Grüne) gemeinsam vor die Presse. Die Nachricht: „Bremen hat sich unumkehrbar auf den Weg der Konsolidierung begeben“, so Böhrnsen. Soll heißen: Nun wird es ernst mit dem Sparen. Die ins Grundgesetz aufgenommene „Schuldenbremse“ von Bund und Ländern – ausgeglichene Haushalte sind ab 2016 (Bund) und 2020 (Länder) Pflicht – hat nun auch der Zwei-Städte-Staat goutiert. Die vom Senat beschlossene Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass Bremen bis 2019 jährlich 300 Millionen Konsolidierungshilfe bekommt. Im Gegenzug muss das Land sein strukturelles Defizit von zuletzt 1,2 Milliarden Euro um jährlich 120 Millionen Euro reduzieren. Nur wenn das gelingt, gibt der Stabilitätsrat die Konsolidierungshilfe frei. In neun Jahren soll die schwarze Null stehen.
Die Verwaltungsvereinbarung ist der Schlussstrich unter langwierige Verhandlungen über finanzielle Hilfen. Linnert betonte: „Unsere Argumente haben überzeugt. Der Bund und die anderen Länder haben eingesehen, dass wir ohne fremde Hilfe die Schuldenbremse nicht einhalten können. Daran ändert auch der eingeschlagene harte Sparkurs nichts.“
Wie jährlich 120 Millionen Euro eingespart werden sollen, dazu machten die Bürgermeister keine Angaben. Aber Ankündigungen: „Haushaltspolitik muss in Bremen in Zukunft anders definiert werden“, sagte Böhrnsen. Was auf jeden Fall nicht – zum Nachteil Bremens – geändert werden darf, ist die Einnahmesituation. „Schuldenbremse heißt auch Steuersenkungsbremse“, so Böhrnsen. Soll heißen: Die Schuldenbremse verträgt weder Steuersenkungen noch Umverteilungen finanzieller Lasten vom Bund auf die Länder oder Abstriche beim Länderfinanzausgleich. Darauf haben die fünf Konsolidierungsländer Berlin, Sachsen-Anhalt, Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen ausdrücklich in einer Protokollerklärung hingewiesen.
Und weil im neuen Artikel 143 d des Grundgesetzes die gleichzeitige Gewährung von Konsolidierungshilfen und Sanierungshilfen ausgeschlossen wird, hat sich Bremen verpflichtet, seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Sanierungshilfen für erledigt zu erklären.
Unabhängig von Verwaltungsvereinbarung und Schuldenbremse bleibt das Thema Altschulden und Neuordnung des Länderfinanzausgleichs auf der politischen Agenda, sagte Böhrnsen. „Es bleibt dabei: Bremen wird durch seine Altschulden und die daraus resultierenden Zinsen erdrückt. Nur eine Lösung für die Altschulden ermöglicht eine langfristig tragfähige Lösung“, ergänzte Linnert.
