BREMEN - Die Gesamtsumme der Geldauflagen („Bußgelder“), die von bremischen Strafrichtern und Staatsanwälten gemeinnützigen Einrichtungen und der Staatskasse zuerkannt worden sind, betrug im vergangenen Jahr 686 264,79 Euro. 2006 waren es noch 816 161,76 Euro gewesen. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt.

Das ist ein Rückgang von knapp 16 Prozent. Davon entfielen auf gemeinnützige Einrichtungen 408 496,29 Euro, im Lande Bremen ansässige gemeinnützige Einrichtungen erhielten 331 461,29 Euro. An die Staatskasse gingen 277 768,50 Euro. Laut Generalstaatsanwalt sind diese Beträge jedoch nicht tatsächlich geflossen, es handelt sich lediglich um ausgeurteilte und verfügte Summen. „Wieviel Geld den Einrichtungen tatsächlich zugeflossen ist, wird statistisch nicht erfasst“, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Die Gesamtsumme der Geldauflagen verteilte sich in 2007 auf 2356 (Vorjahr: 2530) Fälle; die durchschnittliche Höhe einer Geldauflage betrug mithin 291,28 (Vorjahr: 322,59) Euro.