BREMEN - Die Bremer trinken Wasser aus Blumenthal und Vegesack, aus Wildeshausen, aus dem Harz und auch aus dem Landkreis Verden. Genauer gesagt: aus dem Wasserschutzgebiet Panzenberg. 24 Prozent der Trinkwassermenge kommen von dort.

Mitten im Schutzgebiet plant der Energiekonzern RWE Dea ein „Fracking“-Projekt. Eine Anlage zur Förderung von Erdgas also, inklusive Verpress-Anlagen und Lagerstättenwasserleitung – und dass, obwohl erst im November 2011 Benzol und Quecksilber durch eine ähnliche Leitung des Konzerns ins Erdreich gelangten.

Um beim „Fracking“ Erdgas zu gewinnen, werden mit Hochdruck Sand, Wasser und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst. Ein Teil des Cocktails, der unter anderem krebserregendes Benzol enthält, bleibt im Boden, ein Teil wird zurückgefördert.

Bislang ist das Trinkwasser in Bremen sauber. Das haben Messdaten des Verdener Trinkwasserverbandes ergeben. Der Verband fordert jedoch die Verpressung und die Durchleitung des Lagerstättenwassers nicht zu genehmigen, damit die Menschen auch in Zukunft das Panzenberger Wasser gefahrlos trinken können.

Die Grünen-Abgeordnete Maike Schäfer hat für die Umweltdeputation bei der Verwaltung angefragt, inwieweit die Bremer Trinkwasserversorgung durch die Abwässer gefährdet sei. „Die niedersächsische Genehmigungsbehörde ist nicht gerade transparent“, sagt sie. Gemeint ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die unkonventionelle Gasförderung wird nach Bundesbergrecht genehmigt, das nicht im Umweltrecht integriert ist: Bergämter dürfen „Fracking“ ohne die Beteiligung der Umweltministerien erlauben.

„Als Stadt, die fast ein Viertel seines Trinkwassers aus einem ,Fracking‘-Gebiet bezieht, haben wir das Recht auf Informationen“, sagt Maike Schäfer. Der Umweltsenator hat das LBEG um ein Gespräch gebeten. „Wir wollen wissen, was beantragt wurde, was bereits genehmigt wurde und was zukünftig genehmigt werden soll“, sagt Georg Musiol, Abteilungsleiter im Umweltressort. Gleiches möchte er auch von der niedersächsischen Wasserbehörde wissen: „In einem Wasserschutzgebiet müsste neben dem Bergrecht auch die Schutzgebietsverordnung gelten.“ Nach ihr dürfte ein leichtfertiger Umgang mit dem Grundwasser eigentlich verboten sein.