BREMEN - Die Staats- und Universitätsbibliothek Bremen (SuUB) meldet eine „unerwartete Rückkehr nach kriegsbedingten Umwegen“. Aus der estnischen Hauptstadt Tallinn kehrten acht Bücher aus dem 18. und 19. Jahrhundert in die Hansestadt, die seit Kriegsende als verschollen galten.

Überraschende Entdeckung

Ende 2008 erreichte die Bremer eine Mitteilung aus der akademischen Bibliothek der Universität Tallinn über einem überraschenden Fund. Dort wurden bei der Bearbeitung der Altbestände Bücher gefunden, die den Besitzstempel der Bibliotheca Bremensis und der wissenschaftlichen Stadtbibliothek Bremen, Vorgängerinstitutionen der heutigen Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, trugen.

Katrin Kaugver, Leiterin der Abteilung Baltica und seltene Bücher in Tallinn, schickte Fotokopien der Titelblätter von acht Büchern aus dem 18. und 19. Jahrhundert. So ließ sich eindeutig feststelllen, dass die Bücher aus Bremer Besitz stammten.

Der im Bremer Katalog nachgewiesene Bestand trug den Hinweis „Kriegsverlust“. Während des Zweiten Weltkrieges hatte die damalige Staatsbibliothek zur Jahreswende 1942/1943 Handschriften und wertvolle Bücher bei Bernburg (Sachsen-Anhalt) ausgelagert, um sie vor Kriegseinwirkungen zu schützen.

Sowjetische Trophäen-Jäger

Nach Kriegsende galten die Bestände als verschollen, wenngleich es Gerüchte gab, nach denen die Bestände als Kriegsbeute in die Sowjetunion geschafft worden waren. Die „Trophäenkommission der Roten Armee“ verteilte bibliothekarische Sammlungen auf Einrichtungen im Gesamtgebiet des Riesenreichs – und dazu zählte auch das Baltikum.

SuUB-Direktorin Maria Elisabeth Müller und ihr Kollege aus Tallinn, Andres Kollist, bezeichnen die unkomplizierte, völlig unbürokratische „Rückgabe“ der bremischen Bücher, die auf dem Postweg von Tallinn nach Bremen geschickt wurden, als „Zeichen des internationalen Bibliotheksdialogs der Verständigung“. Zu den zurückgekehrten Büchern zählt die in Bremen 1807 verlegte Schrift von Arnold Wienholt: „Rapsodien über Dr. Reimarus Schrift über die Nothwendigkeit eines Collegii medici.“