BREMEN - BREMEN/R - Das Bremer Landgericht hat den Gutachter, der ursprünglich den Wert der Baumaßnahmen am Privathaus des früheren Abteilungsleiters im Bauressort feststellen sollte, unehrenhaft entlassen. „Das Gericht wird bei der Urteilsfindung keinerlei Feststellungen auf mündliche oder schriftliche Aussagen des Sachverständigen stützen“, hielt Richter Bernd Asbrock im Protokoll fest. Er folgte damit in vollem Umfang einem Antrag der Verteidigung. Dem Ex-Bauabteilungsleiter wird vorgeworfen, sein Haus auf Kosten von Zechbau renoviert haben zu lassen. An der Qualität des Gutachtens, das der 72-jährige ehemalige Architekt und Uni-Professor aus Hildesheim im Auftrag des Gerichts angefertigt hatte, hatte nicht nur die Verteidigung ihre Zweifel. So hatte der Experte noch nicht einmal die Anzahl der Türen und Fliesen im Haus korrekt ermittelt.
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