Bremen Weil ein 23-Jähriger Auftragsmörder angeheuert haben soll, die den Cousin seiner Ehefrau (21) erschießen sollten, muss sich der Pakistaner seit Montag wegen Anstiftung zum versuchten Mord vor dem Bremer Landgericht verantworten. Die Beweisaufnahme könnte sich schwierig gestalten.
Die bislang unbekannten Personen sollen nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Juli 2019 innerhalb weniger Wochen zwei Anschläge auf das Wohnhaus des Mannes in der nordpakistanischen Stadt Gujranwala verübt haben, indem sie mehrfach auf das Gebäude schossen. Verletzt oder getötet wurde niemand. Doch, so sieht es die Anklage, war genau dies das Ziel.
Ehefrau zeigte Mann an
Der Pakistaner, der in Bremen lebt und zuletzt in einem Schnellrestaurant arbeitete, schwieg zu Prozessauftakt zu den Vorwürfen. Womöglich, das kündigte sein Verteidiger Hakan Ilkgün an, werde er an einem der nächsten Verhandlungstage eine Erklärung des Angeklagten verlesen. Für den 23-Jährigen, der selbst aus Gujranwala stammt und nur der pakistanischen Amtssprache Urdu mächtig ist, übersetzte ein Dolmetscher.
Die Noch-Ehefrau des Mannes, eine 21-jährige Deutsche, sollte am Montag eigentlich als Zeugin aussagen. Doch sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg zu den Vorfällen. Sie stimmte jedoch zu, dass die Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hatte, verlesen werden durften. Demnach war sie es selbst, die ihren Ehemann anzeigte. Zum Tatzeitpunkt war sie zusammen mit ihrem Cousin im Wohnhaus in Pakistan, hätte also auch selbst Opfer des Angriffs werden können. Mittlerweile reichte die Studentin die Scheidung ein, doch dagegen wurde nach Aussage des Vorsitzenden Richters Jürgen Seifert Beschwerde eingelegt. Ein Gericht sei mit der abschließenden Klärung beauftragt worden.
So blieb zunächst auch das mögliche Motiv für die mutmaßlichen Anschläge weitestgehend offen. In der Anklage hieß es, die Schüsse hätten dem Cousin der jungen Frau und seiner Familie gegolten. Der 23-Jährige soll womöglich eine Beziehung zwischen seiner Noch-Ehefrau und ihrem Cousin vermutet haben und beauftragte womöglich deshalb die Schützen, um ihn zu töten. Zudem soll der Angeklagte Familienmitglieder des Cousins bedroht und genötigt haben. In einem Gespräch habe er laut Anklage gesagt, breche der Cousin den Kontakt zu seiner Frau nicht ab, werde es „große Zerstörungen auf beiden Seiten“ geben.
Schwierige Ermittlungen
Richter Jürgen Seifert berichtete, dass die pakistanischen Behörden bislang keine Ermittlungsergebnisse zum Fall präsentiert hätten. Lediglich eine kurze Videosequenz vom Anschlag gebe es. Ob die Polizei vor Ort überhaupt ermittelt, war zunächst unklar. Das Gericht hätte in solchen Fällen die Möglichkeit, Rechtshilfe zu ersuchen. Große Hoffnungen hegt Seifert jedoch nicht: „Das wird wohl eher schwierig – und vor allem zeitaufwendig.“