BREMEN - Der 49-jährige Bremer ist psychisch schwer erkrankt. Er selbst forderte immer wieder, in der Psychiatrie aufgenommen zu werden. Here Folkerts, Professor für Psychiatrie und Psychotherapie, sagt: „Der Mann muss stationär behandelt werden, ansonsten ist er eine Gefahr.“
Die Staatsanwaltschaft hat „Unterbringung!“ in fetten Lettern schon auf ihre Anklageschrift geschrieben. Doch das Landgericht sagt: „Wir sind nicht ohne weiteres in der Lage, dieses Ziel umzusetzen.“ Und beim Sozialpsychiatrischen Behandlungszentrum des Klinikums Bremen-Nord haben sie den Mann wiederholt abgewiesen, zum Teil mit Polizeigewalt. Dort hat er ebenso Hausverbot wie im Klinikum Bremen-Ost.
Derzeit ist der 49-Jährige wieder einmal angeklagt, vor dem Landgericht, in erster Linie wegen Hausfriedensbruchs. Wegen Hausfriedensbruchs kann man aber niemanden auf Dauer in den Maßregelvollzug sperren.
Der Angeklagte hat eine schizophrene Psychose und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Außerdem gilt er als langjährig cannabisabhängig, nahm zudem oft Kokain und das Beruhigungsmittel Diazepam. Er gilt als „erheblich vermindert steuerungsfähig“, momentan ist er im Gefängnis. Zwischen 1985 und 2000 saß er in der Forensik, nachdem er vorher insgesamt 43 Monate Jugendstrafe verbüßt hatte. „30 Jahre war ich eingebunkert“, sagt er.
Entsprechend lang ist auch die Liste seiner Straftaten. Früher waren es wiederholt Diebstähle, später kamen Brandstiftungen dazu, Unterschlagung und eine sexuelle Nötigung. Im Klinikum Bremen-Ost gibt es eine Sozialpädagogin, der er sich auf 20 Meter nicht nähern darf, weil er sie „massiv terrorisiert“ hat. „Eine ambulante Betreuung ist zum Scheitern verurteilt“, schrieb sein Betreuer zuletzt immer wieder. Dennoch haben sie es in Bremen jahrelang versucht, und eine Zeitlang ging es wohl auch ganz gut, solange er in der Behindertenwerkstatt des Martinshofs gearbeitet hat. Doch dort haben sie ihm gekündigt.
Am Ende muss ihn das Landgericht womöglich freilassen. Dann wäre das Betreuungsgericht wieder am Zug.
