BREMEN - Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. So lautete das Urteil, das die vorsitzende Richterin Claudia Schilling gegen einen 25-jährigen Bremer am Landgericht verhängte. Der Mann muss außerdem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und eine ambulante Verhaltenstherapie machen.
Anklage: Körperverletzung
Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. „Die Aussagen der Nebenklägerin waren widersprüchlich. Und auch wenn die Gründe dafür nachvollziehbar waren, konnten wir uns nicht darauf gründen“, sagte die Richterin.
Tatort Freimarkt
Der 25-Jährige war am 31. Oktober 2009 auf dem Freimarkt und der Discomeile unterwegs. Irgendwann verabredete er sich mit einer Bekannten, und ging mit ihr gemeinsam in eine Discothek. Am frühen Morgen beschloss das Pärchen, die Disco zu verlassen, um Geschlechtsverkehr zu haben. Das Opfer soll in seinen ersten Aussagen bei der Polizei gesagt haben, dass der 25-Jährige sie gleich vergewaltigt habe. Das Geschehen spielte sich auf einem Treppenaufgang an der Rückseite des Finanzamts ab. Dort hängt eine Kamera, die die Vorkommnisse des Abends aufgezeichnet hat.
Nach einiger Zeit habe der Angeklagte Lederhandschuhe angezogen, die Frau in den „Polizeigriff“ genommen, die Hände um ihren Hals gelegt und sie so lange gewürgt, bis sie bewusstlos wurde. Das Opfer, Nebenklägerin in diesem Prozess, soll bis heute unter den Folgen leiden. Es sei eine Nah-Tod-Erfahrung für sie gewesen, so die Richterin.
Erfolgreiche Drogentherapie
„Nutzen Sie Ihre Chance“, sagte die Richterin am Ende der Verhandlung zu dem Mann. „Das werde ich“, antwortete er. Bislang hat er noch keine Bewährung durchgehalten. Doch seine Vorstrafen seien nicht einschlägig. Außerdem habe er inzwischen erfolgreich eine Drogentherapie gemacht. „Er hat uns glaubhaft bekundet, dass er Wiedergutmachung leisten will.“
Zur Tatzeit 2,5 Promille
Im Laufe des Abends und der Nacht soll er eine ganze Menge harten Alkohol getrunken haben, so dass er, laut Gutachter, zum Zeitpunkt der Tat einen Blutalkohol von 2,5 Promille gehabt haben könnte. Er konnte eine verminderte Schuldfähigkeit also nicht ausschließen.
