BREMEN - Der Bremer Staatsgerichtshof hat am donnerstag mündlich darüber verhandelt, ob die Bürgerschaftswahl vom Mai 2007 in der Stadt Bremerhaven ungültig war – und ob sie wiederholt werden muss. Geklagt haben die rechtspopulistische Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) und die nur in Bremerhaven angetretene Wählervereinigung „B.H.V.“. Die „Bürger in Wut“ kritisierten den unversiegelten Transport von über 1000 nicht ausgezählten Stimmzetteln am Wahlabend. In erster Instanz hatte das Wahlprüfungsgericht diverse Unregelmäßigkeiten am Wahltag festgestellt und eine Neuauszählung angeordnet.