BREMEN - 20 Leitz-Ordner hatte das Bundesverwaltungsgericht aufgebaut, zehn Stunden haben sich die Leipziger Richter Zeit genommen, um die Planung der Autobahn A 281 im Bereich Huckelriede zu hinterfragen.
Die Anwälte Andreas Reich und Hans Ganten waren am Tag danach durchaus beeindruckt: „Manchmal geht man mit hängenden Ohren aus einer Verhandlung hinaus – das war diesmal überhaupt nicht so“, fasst Ganten, der den Bremer Bauern Heinz Wähmann vertritt, sein Gefühl nach dem Prozess zusammen. Das Urteil gibt es am 24. November.
Geklagt hatten zwei Bauern, die Enteignungen befürchten, und Anwohner aus Huckelriede, die bei einer Realisierung des geplanten Autobahnknotens deutlich mehr Lärm ertragen müssten. Das Gericht hinterfragte die Notwendigkeit dieses drei Straßen-Stockwerke hoch geplanten Knotens mit seiner „Querspange“ zur Kattenturmer Heerstraße, die nach den offiziellen Verlautbarungen irgendwann später doch wieder abgerissen werden soll.
Das Gericht ging der Frage nach, ob die Interessen der betroffenen Anwohner hinreichend abgewogen worden sind. Der Sprecher der Bürgerinitiative, Norbert Breeger, durfte mit am Anwälte-Tisch sitzen und reden, obwohl er nicht unmittelbar Kläger ist. Auch dies werten die Anwälte als Indiz dafür, dass das Gericht die Interessen der Anwohner umfassend würdigen will.
Über eine Stunde lang befasste sich das Gericht auch mit der Frage, ob es rechtlich zulässig ist, dass der Planfeststellungsbeschluss, für den die Exekutive des Landes zuständig ist, stark abweichen darf von dem Flächennutzungsplan, den das Stadtparlament beschlossen hat. Nach dem gültigen Flächennutzungsplan sollte die A 281 auf der Höhe Neuenlander Ring in die Neuenlander Straße geführt werden. Für den umstrittenen Knoten gibt es dann keinen Sinn, heißt es.
„Das Gericht hat die Probleme erkannt“, freute sich Anwalt Reich, der den Bauern Hans Plate vertritt.
