BREMEN - Das Landgericht Bremen hat den Antrag eines früheren Polizeibeamten auf Wiederaufnahme des sogenannten „Torso“-Verfahrens abgelehnt. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mann wollte durch die Vernehmung zweier Zeuginnen beweisen, dass das Urteil falsch war. Die beiden Frauen erschienen der Kammer aber nicht glaubwürdig, hieß es zur Begründung. Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte den früheren Polizeibeamten im Juni 2006 wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt.
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