BREMEN - Der Bremer Versorger swb ist auch nach Auffassung der 4. Zivilkammer des Bremer Landgerichts grundsätzlich verpflichtet, die seit 2004 mehrfach erhöhten Gaspreise zurückzuerstatten.
Das machte der Vorsitzende Richter Ingo Behrens am ersten Verhandlungstag im Zivilverfahren am Freitag deutlich. Weil es sich bei den Preiserhöhungen um eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ gehandelt habe, komme es auch nicht darauf an, ob die Kunden diesen widersprochen haben, sondern nur darauf, dass die Verjährung durch den Gang vor Gericht gehemmt wurde. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZ) im Namen von acht Gaskunden. Ein Urteil wird im Sommer 2011 erwartet.
Bis dahin ist vor allem zu klären, ob die swb zum 1. Oktober 2006 auf wirksame Weise einen neuen Gaspreis eingeführt hat. Damals hatte sie allen Sondervertragskunden gekündigt und ihnen zugleich neue Verträge angeboten – mit höheren Gaspreisen. Zu Recht, findet die swb, und das Landgericht folgte ihr darin zunächst. „Unzulässige Preiserhöhungen“ habe es zwar „auch danach noch“ gegeben, so Behrens. Den Rückzahlungsansprüchen ab Oktober 2006 sei aber der neue Basispreis zugrunde zu legen. Das reduziert die Summe erheblich.
Rechtsanwalt Michael Peter widersprach vehement: Er verwies auf viele Widersprüchen gegen die Preiserhöhungen, die damals schon vorlagen. Die Bremer VZ-Chefin Irmgard Czarnecki sagte, das Unternehmen habe damals versichert, die neuen Verträge hätten „keine Auswirkungen“ auf den laufenden Preisstreit. Dass die swb dies heute bestreite, sei „frech“.
swb-Vorstand Torsten Köhne sagte, man fühle sich nach der Verhandlung „im bisherigen Vorgehen bestätigt“. Das Landgericht habe ja offen gelassen, ob das Unternehmen nicht ausnahmsweise berechtigt gewesen sei, die Preise zu erhöhen.
