Bremen - Es ist vollbracht. Der neue Entgelttarifvertrag gilt künftig für alle rund 20 000 Beschäftigten des Gastgewerbes im Land Bremen.

„Die beschlossene Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist ein wichtiger Meilenstein, um Lohndumping zu verhindern und die Branche attraktiver für Fachkräfte zu machen“, lobte Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, am Montag auf die Entscheidung des Tarifausschusses.

Die von der Gewerkschaft NGG und dem Arbeitgeberverband Dehoga beantragte Allgemeinverbindlichkeit könne „eine Blaupause für andere Branchen sein, in denen die Gehaltsstrukturen ein existenzsicherndes Einkommen nicht mehr gewährleisten“, so Schierenbeck. Im Bremer Gastgewerbe ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in den letzten zehn Jahren den Angaben zufolge um fast 50 Prozent gestiegen. Aktuell sind fast 10 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bremer Gastgewerbe tätig und mehr als 10 000 Minijobber. Allein 13 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen ihr Einkommen aufstocken.