Bremen - Vier Männer treffen vor einer Kneipe aufeinander, plötzlich eskaliert die Situation. Ein Mann wird durch Messerstiche lebensbedrohlich verletzt, ein anderer leicht. Seit Dienstag müssen sich die mutmaßlichen Angreifer (31 und 38) vor dem Bremer Landgericht wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Vorsitzender Richter Jens Florstedt hatte einen Plan. Doch musste er diesen nach nur wenigen Minuten wieder über den Haufen werfen. Fünf Zeugen hatte der Richter für Dienstag geladen, allesamt „wichtige Zeugen”, wie es hieß. Bis in den Nachmittag hinein waren die Aussagen der Personen vorgesehen, die womöglich relevante Beobachtungen in der Nacht auf den 14. Juli 2019 vor einem Lokal in Walle gemacht haben. Dort, gegen 4.40 Uhr, soll es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zunächst zu einem Streit zwischen den beiden Angeklagten und zwei 23-jährigen Männern gekommen sein. Während Abdulmutalip C. (31) einen Widersacher zu Boden schubste, zückte Marcel R. (38) laut Anklage ein Messer und stach einem der Männer zunächst in den Oberschenkel. Im weiteren Verlauf soll R. seinem mutmaßlichen Opfer das Messer an die Kehle gehalten und dem Mann durch eine ruckartige Bewegung die Klinge durch sein Gesicht gezogen haben. Die Folge: eine 30 Zentimeter lange Schnittwunde, die „quer über das Gesicht von einem Ohr zum anderen führte”, so die Anklagevertreterin. Ein dritter Stich, laut Staatsanwältin lebensgefährlich, durchbohrte den Brustkorb des Mannes. Auch danach ließen die Männer laut Anklage nicht von ihren Opfern ab, traten und schlugen weiter auf sie ein.
Zeugen hätten bereits zum Prozessauftakt Licht ins Dunkel bringen können. Doch aus ihrer Vernehmung vor dem Schwurgericht wurde nichts. Auf Antrag der Verteidigung wurde der Verhandlungstag unterbrochen. Ein psychiatrisches Gutachten über seinen Mandanten Marcel R., dessen Lektüre „unabdingbare Voraussetzung für die weitere Verteidigung” sei, so Rechtsanwalt Temba Hoch, lag nicht rechtzeitig vor. Ein Eintritt in die Beweisaufnahme, und damit verbunden auch die Aussagen der beiden Angeklagten, wurden so verschoben. Heute, Mittwoch, wollen beide Männer „umfangreich aussagen”, hieß es.
Bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung droht R. eine Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Abdulmutalip C., der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, aber nicht in Untersuchungshaft sitzt, drohen zehn Jahre Gefängnis. Bis Ende Februar sind 16 weitere Verhandlungstage terminiert.
