BREMEN - Es wird auf Disziplin gesetzt: Die Luft für Raucher im Rathaus soll bald dünner werden.
Von Thomas Kuzaj
BREMEN - Rauchende Köpfe im Parlament? Damit soll bald Schluss sein – zumindest, was den Tabakqualm angeht.Entsprechende Dienstvereinbarungen und Richtlinien sind in Vorbereitung. Geplant ist, dass sie ab 1. Juni gelten. Rückblick: Die Grünen, ja traditionell dem Umweltschutz verpflichtet, hatten jüngst einen Antrag eingebracht. Darin ging es um einen gewissen Freiheitsdrang. Zitat: „Die Bürgerschaft (Landtag) spricht sich für Rauchfreiheit in den Räumlichkeiten der Bremischen Bürgerschaft aus.“ Es gehe um den „Schutz von Nichtrauchenden“.
Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) dazu sagen: „Wir sind vom Parlament beauftragt worden, einen Vorschlag zu machen, wie man das gestalten kann.“ Dem Vernehmen nach ist dieser Vorschlag inzwischen recht konkret. Die so formschön wie funktional gestalteten Aschenbecher (kleines Bild), die an vielen Stellen im Parlamentsgebäude zu finden sind, bekommen genau begrenzte Reviere zugeteilt – so genannte „Raucherinseln“.
Diese Inseln liegen im Flur des Besuchertreppenhauses sowie an zwei Stellen im Börsenhof A. In dem Gebäude ist ja auch die „Havanna-Lounge“ untergebracht. Die Lounge aber zählt nicht zu den Dienstgebäuden, und für die Dienstgebäude wiederum soll abseits der „Inseln“ gelten: Rauchen verboten. Anders ausgedrückt: Schluss mit der Qualmerei in Sitzungsräumen und Fahrstühlen, in Fluren und Foyers, in der Teeküchen und auf der Toilette. Nichtraucher, so heißt es, haben Anspruch auf rauchfreie Arbeits- und Pausenräume.
Raucher müssen nach Informationen unserer Zeitung in Zukunft dafür sorgen, dass ihre Bürotüren geschlossen bleiben, um die Flurluft nicht zu verpesten. Raucher sollen zudem verpflichtet werden, Räume, in denen Tabakkonsum gestattet ist, regelmäßig zu lüften.
Bei Sitzungen und Veranstaltungen herrscht Rauchverbot. Und sonst? Ach ja, eine weitere Ausnahme vom Rauchverbot soll es geben: Bei außergewöhnlichen Veranstaltungen kann – mit Zustimmung des Personalrats – das Qualmen gestattet werden. Also beispielsweise zum Geburtstag des Präsidenten? Nein – das ist ja ein regelmäßig wiederkehrendes Ereignis.
Und, so die Definition, außergewöhnliche Veranstaltungen sind nicht regelmäßig.
