BREMEN - Es ist eine Frage des Wahlrechts, der Demokratie als solcher – vor allem aber ist es eine Machtfrage. Darf Rot-Grün in Bremen die Fünf-Prozent-Klausel für die Kommunalwahl in Bremerhaven wieder einführen? Der Bremer Staatsgerichtshof hat die Frage bis zum 12. Mai zu entscheiden. Erst 2006 wurde die Sperrklausel für den Stadtrat in Bremerhaven abgeschafft – durch ein maßgeblich von den Grünen unterstütztes Volksbegehren.

Jetzt wollen SPD, Grüne und CDU in der Bremischen Bürgerschaft genau das wieder rückgängig machen. Das wäre, rein rechtlich betrachtet, nicht unbedingt ein Problem gewesen – hätte nicht das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich die Fünf-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt.

Seither hängen die Hürden sehr hoch: Wer bei Stadtratswahlen die Chancengleichheit einschränken will, muss einen sehr guten Grund haben. Den Wunsch, rechte Parteien aus dem Stadtrat fernzuhalten, lassen die Karlsruher Richter dabei nicht gelten. Stadträte sind keine Parlamente und keine Gesetzgeber. Sie dienen in erster Linie der Verwaltung. Das gilt auch für die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven.

Zulässig ist eine Fünf-Prozent-Hürde nur, wenn „mit einiger Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten ist, dass die Funktionsfähigkeit des Stadtrates sonst stark beeinträchtigt ist. Ohne die Hürde befürchtet die große Koalition in Bremerhaven eine „Paralysierung“ der Politik. Nicht nur die Wahl des Oberbürgermeisters, auch die Mehrheitsbildung in der Stadtverordnetenversammlung sei „in Frage gestellt“. Splitterparteien und Zweckbündnisse zerstörten das „normale Funktionieren“.