BREMEN - „Was passiert ist, kann ich nicht ändern. Ich weiß, dass ich sie seelisch und körperlich verletzt habe“, so der Angeklagte in seinem letzten Wort.

Am Freitag wurden am Bremer Landgericht die Plädoyers im Verfahren wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung gegen einen 25-jährigen Bremer gehalten. Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung forderte die Staatsanwältin. Der Verteidiger plädierte für eine Strafe von nicht mehr als acht Monaten auf Bewährung. Im Gegensatz zur Vertreterin der Nebenklage sahen die beiden die Vergewaltigung nicht als erwiesen an.

Der 25-Jährige soll im November vergangenen Jahres eine Bekannte vergewaltigt und gewürgt haben. Laut Anklage sind die beiden nach einem Discobesuch zu einem Treppenabgang an der Rückseite des Finanzamts gegangen, wo sie zunächst einvernehmlichen Oral- und Geschlechtsverkehr hatten. Doch plötzlich habe der Mann die Frau in den „Polizeigriff“ genommen und sie gewürgt, bis sie bewusstlos wurde. „Die Nebenklägerin hat widersprüchliche Angaben gemacht“, begründete die Staatsanwältin ihre Zweifel. In der ersten Aussage bei der Polizei habe das Opfer behauptet, überhaupt keinen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Erst, als durch Videoaufnahmen des Finanzamts bewiesen werden konnte, dass sich die Tat so nicht abgespielt haben konnte, habe die Zeugin ihre Aussage geändert. Deswegen forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, die sie nicht zur Bewährung ausgesetzt sehen will. Der 25-Jährige ist mehrfach vorbestraft und hat bislang noch keine seiner Bewährungszeiten durchgehalten. Doch der Angeklagte habe eine Drogentherapie gemacht und schon fünf Monate Untersuchungshaft hinter sich. Er hat das Würgen gestanden und erklärte sich bereit, Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen. Deswegen plädierte der Verteidiger für eine Bewährungsstrafe.

Die Vertreterin der Nebenklage erklärte das Aussageverhalten ihrer Mandantin damit, dass diese sich geschämt habe und befürchtete, dass ihr niemand die Vergewaltigung glauben würde, wenn sie vorher einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hätte. Urteilsverkündung: Freitag, 23. April.