BREMEN - Eine alltägliche Situation, beispielsweise für Pendler – der Kontrolleur kommt, und der Fahrgast kann seine Fahrkarte nicht finden. Obwohl er doch eine hat. Ganz sicher. Aber wo ist sie nur? Bei einem Bremer Anwalt führte das nun zu einem Rechtsstreit mit der Nordwest-Bahn (NWB).
Er fuhr, wie jeden Tag, von Ganderkesee nach Bremen. Als die Schaffnerin kam, war die Abo-Monatskarte (Jahresticket) des Anwalts verschwunden. Die Frau bot ihm an, ein reguläres Ticket zum Preis von fünf Euro nachzulösen. „Wenn ich geahnt hätte, welche Irrungen und Wirrungen noch folgen würden, hätte ich dies auch gemacht“, sagt Anwalt Arnd Mack. Aber er war sich damals – im August vorigen Jahres – eben sicher, dass die Karte irgendwo in seiner Tasche sein musste.
So bekam die Schaffnerin seine Daten und er einen Beleg über ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (40 Euro), verbunden mit dem Hinweis, dass sich – so Mack – „der erhöhte Fahrpreis auf sieben Euro ermäßigt, wenn binnen sieben Tagen schriftlich nachgewiesen wird, dass ich zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen und persönlichen Zeitkarte war“.
In der Kanzlei angekommen, guckte Mack seine Aktentasche in Ruhe durch – und fand das Ticket. Noch am selben Tag faxte er der Nordwestbahn eine Kopie seiner Kundenkarte und Monatsmarke. Das sei ja „kein persönliches Ticket“, schrieb ihm die NWB, sondern ein übertragbares. Also müsse er 40 Euro zahlen – und nicht sieben Euro. Damit war er nicht einverstanden.
Schließlich leitete die NWB ein Mahnverfahren ein. „Gegen den Mahnbescheid habe ich Widerspruch eingelegt“, so Mack. „Daraufhin hat die Nordwest-Bahn gegen mich eine Zahlungsklage erhoben.“ Ziel: 40 Euro plus Zinsen sollte der Anwalt zahlen. Wie ein Schwarzfahrer. So wollte sich der Jurist nicht behandelt sehen, und obendrein erklärt er: „In § 12 Absatz 3 der Eisenbahnverkehrsordnung ist eine Einschränkung, nach der sich der erhöhte Fahrpreis nur bei nachträglicher Vorlage eines nicht übertragbaren Fahrausweises reduziert, nicht ersichtlich.“ Der „rechtzeitige Nachweis“ eines gültigen Tickets genüge. Mack: „Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nordwest-Bahn sind demnach zu eng gefasst.“
Das zuständige Amtsgericht Delmenhorst hat jetzt entschieden. Das Urteil: Pendler Mack muss sieben und nicht 40 Euro an die NWB zahlen – nebst Zinsen. Fünf Sechstel der Kosten des Rechtsstreits muss die Nordwestbahn tragen, ein Sechstel der Jurist. Mack, so der Richter, habe „nachgewiesen“, dass er „Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis“ war, die er zum Zeitpunkt der Fahrt „lediglich nicht vorlegen konnte“. „Anhaltspunkte“ dafür, dass er sein Ticket da gerade verliehen haben könnte, „ergeben sich nicht“. Die NWB kann Berufung einlegen.
Mack: „Das Urteil ist für Bahnfahrgäste interessant, denen bisher zu Unrecht ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40 Euro abverlangt worden ist, obwohl sie rechtzeitig einen Fahrausweis vorlegen konnten.“
