BREMEN - BREMEN - „Hier ist Adolf Hitler“ – mit diesen Worten meldete sich mehrfach ein Bremer CB-Funker über den Äther. Wegen Volksverhetzung musste sich der 42-Jährige aus der Neustadt dafür vor dem Amtsgericht verantworten. Zweimal hatte er von seiner heimatlichen Funkanlage ausländerfeindliche Parolen in die Welt gesetzt, die „Vergasung“ von Juden gefordert und schließlich auch einen anderen CB-Funker, mit dem er sich zerstritten hatte, bedroht: „Dich werd ich entsorgen lassen.“ Auch rechtsradikale, verbotene Musik soll er abgespielt haben.
Vor Gericht gab sich der Arbeitslose, einsichtig und geständig. „Ich muss mich dafür öffentlich entschuldigen.“ Seine rechtsradikalen Äußerungen seien ihm „so rausgerutscht“ – und dass, obwohl er mehr ausländische als deutsche Freunde habe. An ein Versehen mochten Richter und Staatsanwalt nicht so ganz glauben, lagen die beiden Straftaten doch rund ein halbes Jahr auseinander. Der Angeklagte erklärte sein Vergehen mit seiner Lage: Nach mehreren Umschulungen sehe er kaum eine Perspektive, betrunken habe er da seine Wut über das Funkgerät herausgelassen. Zudem bestritt er, jemals über Funk rechtsradikale Musik in den Äther geblasen zu haben. „Wir haben doch den Mitschnitt“, hielt der Staatsanwalt dagegen. Der Funker gab sich reumütig.
Der Amtsrichter verurteilte den Neustädter zu einer Geldstrafe von 1 600 Euro. Das Gesetz sieht für Volksverhetzung eigentlich Gefängnis von mindestens drei Monaten vor. Das Gericht wandelte diese in eine Geldstrafe um, da der unker sich geständig und einsichtig gezeigt habe – „das ist aber auch das Einzige, was für Sie spricht“.
