BREMEN - Nach fast anderthalb Jahrzehnten könnte das Ziehen und Zerren ein Ende haben: Es geht um ein besonderes Kapitel bremischer Wirtschaftsförderung.

Von Ralf Sussek

BREMEN - Nach 14 Jahren könnte jetzt ein Schlussstrich unter ein besonderes Kapitel bremischer Wirtschaftsförderungspolitik gezogen werden. Was als florierende Geschäftsbeziehung geplant war, endete schließlich vor dem Bremer Landgericht.

Seit 1992 verhandelten die klagende Firma des Unternehmers Helmut Kohl (Bitburg) und die Stadtgemeinde über die Ansiedlung eines Zementwerks im bremischen Hafengebiet.

1994 kam man überein, dass dem Zementhersteller für das rund 11 000 Quadratmeter große Grundstück in der Kap-Horn-Straße ein Erbbaurecht eingeräumt werden sollte, also das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und Eigentümer des Bauwerks zu werden.

Eine Nutzungsvereinbarung wurde geschlossen, der klagenden GmbH das Grundstück „übergeben“ – vorbehaltlich einer endgültigen Regelung, wie es hieß. Sie durfte dort bereits Vorbereitungen für die Ansiedlung treffen – obwohl der notarielle Erbbaurechtsvertrag noch nicht unterschrieben war.

Und bevor es soweit war, machte die Stadtgemeinde einen Rückzieher.

Die Proteste in Gröpelingen gegen die Ansiedlung seien zu stark, hieß es. „Die Befürchtungen eines ganzen Stadtteils können nicht ohne Berücksichtigung bleiben“, soll der damals zuständige Senator Uwe Beckmeyer (SPD) in der Deputationssitzung am 21. Oktober 1994 gesagt haben.

Dass dies der Grund für den Rückzieher war, mag die klagende Firma nicht glauben. Vielmehr sollte ein im Hafengebiet bereits ansässiger Zementhersteller geschützt werden, vermutet der Kläger-Anwalt.

Für die Richter der Ersten Zivilkammer am Bremer Landgericht ist ohne Belang, welchen Grund die Stadt für den Rückzieher hatte.

Sie sehen keine Chance des Klägers, die geforderten 6,4 Millionen Euro Schadensersatz für bereits erbrachte Investitionen und entgangenen Gewinn zugesprochen zu bekommen.

Nur wenn die Stadt das „Abrücken vom Vertrag“ nicht rechtzeitig offenbart hätte, müsste sie zahlen, lautet die Einschätzung der Richter. Aber bereits vier Tage nach der Aussage Beckmeyers in der Deputationssitzung erhielt die klagende Firma eine Mitteilung, dass aus der Ansiedlung nichts werde.

Das sei keine „Treuepflichtsverletzung“, erklärte der Vorsitzende gestern. „Politiker haben die Wähler und die Rechtsordnung auf ihrer Seite, wenn sie Rücksicht auf die Belange der Bevölkerung nehmen.“ Der Prozess wird fortgesetzt.