BREMEN - BREMEN/I - Über Jahre hinweg zog ein 35-Jähriger Kinderpornographie aus dem Internet. Nun musste er sich vor Gericht wegen „Verbreitung kinderpornographischer Schriften“ verantworten.
Sein Fall liegt eigentlich klar. Sollte man meinen. 160 einschlägige Bilder und sechs Filme haben sich auf seinem Rechner gefunden, dazu drei CDs mit diversen Fotos und Videos. Ihm bleibt nichts übrig, als den Vorwurf rundweg einzuräumen. Er „schäme sich sehr“, lässt er seinen Verteidiger erklären. Er habe es „aus Neugier getan und um zu sehen, ob das wirklich so einfach ist.“
Amtsrichter Hans Ahlers mag ihm das nicht so recht glauben. Schon die schiere Zahl von 32 fein säuberlich aufgelisteten Fällen spreche gegen „bloße Neugier“. Aufgeflogen ist der Angeklagte allerdings nur, weil er seinen Laptop zur Reparatur gebracht hat. Durch Zufall also, wie in anderen vergleichbaren Fällen auch. Die Polizei in Bremen ist auf glückliche Umstände angewiesen, wenn sie der Kinderpornographie auf die Spur kommen will. Und auf die Hilfe der Bundesbehörden. Tätig werden die hiesigen Polizeibeamten nur auf Anzeigen hin – für verdachtsunabhängige Recherchen im Internet fehlt ihr das Personal. Außer dem Bundeskriminalamt verfüge man nur in München über eine eigene Ermittlungsgruppe, sagt ein Sprecher der Bremer Polizei. So muss sich selbst der sachverständige Kripobeamte vor Gericht auf eine Handreichung stützen, die über die Funktionsweise von Tauschbörsen aufklärt. Die hätte vielleicht auch dem Staatsanwalt weiter geholfen. Eine genaue Vorstellung über die Welt des
virtuellen Datenhandels hat er nicht. Und so bleibt am Ende ungeklärt, ob der 35-Jährige die Kinderpornos nur besaß – oder sie auch verbreitet hat. Im ersten Fall drohen zwei, im zweiten bis zu fünf Jahre Haft. Der Angeklagte selbst bestreitet vehement, das Material unter die Leute gebracht zu haben. Amtsrichter Ahlers muss die Entscheidung vertagen, der Polizei einen neuen Ermittlungsauftrag mit auf den Weg geben.
