Bremen Messerangriff mit islamfeindlichem Hintergrund? Attacke im Drogenrausch? Gefährliche oder einfache Körperverletzung? Diesen Fragen geht das Bremer Landgericht seit Dienstag im Prozess gegen einen 27-Jährigen nach. Der Angeklagte soll Ende Mai in einer Straßenbahn in der Vahr einen 16-Jährigen angegriffen und diesen mit einem Messer an Hals und Stirn verletzt haben.
Zu Prozessauftakt schwieg der Angeklagte mit kasachischen Wurzeln, ließ jedoch über seinen Verteidiger mitteilen, dass er „das äußere Tatgeschehen“ einräume. Auf Nachfrage konkretisierte der Rechtsanwalt: „Mein Mandant gibt zu, in der Straßenbahn gewesen zu sein und mit einem Messer geschlagen zu haben.“ Von Stichen, wie es in der Anklage heißt, war nicht die Rede. Warum der 27-Jährige den Jugendlichen am späten Abend des 31. Mai in der Tram der Linie 1 angriff, blieb zunächst unklar.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Attacke einen islamfeindlich motivierten Hintergrund hatte. So hätten sich das 16-jährige mutmaßliche Opfer und sein 17 Jahre alter Begleiter zunächst über den Fastenmonat Ramadan unterhalten, als kurz darauf der Angeklagte „unvermittelt und ohne erkennbaren Grund“ zum Angriff ansetzte und dem Jugendlichen mit einem Messer Verletzungen am Hals und an der Stirn zufügte. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Der 27-Jährige soll bei der mutmaßlichen Tat unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden haben. Die Anklage geht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus, hieß es. Anfang Juni nahm ein Spezialeinsatzkommando den Mann in seiner Wohnung fest. Kurz darauf wurde er in die forensische Psychiatrie eingewiesen.
Die Zeugenaussage des erst 16-jährigen mutmaßlichen Opfers fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Eine besondere psychische Belastung“ durch eine öffentliche Aussage sei nicht auszuschließen, begründete der Vorsitzende den Beschluss der Kammer.