BREMEN - Wer in den vergangenen zwei Wochen beim Bremer Datenschutzbeauftragten anrief, bekam die überraschende Auskunft, der Chef, Sven Holst, sei nicht mehr da. Ohne öffentliche Verabschiedung endete seine Amtszeit Mitte März.
Die Stelle war ausgeschrieben worden, erst im Bremer Amtsblatt, dann auch noch bundesweit – Holst bewarb sich jedoch nicht wieder. Er habe aufgrund verschiedener Signale davon ausgehen müssen, dass seine Bewerbung „nicht erwünscht“ sei, erklärt er selbst zu dem Vorgang.
Gründe unbekannt
Gründe für den Rückzug von Sven Holst wurden nicht mitgeteilt. Zu Personalien gibt die grüne Finanzsenatorin, Karoline Linnert, qua Amt „Senatsbeauftragte für den Datenschutz“, keine Auskünfte. Richtig sei, bestätigt sie, dass Holst sich nicht neu um die Stelle beworben habe.
Das offenbar gezielt gestreute Gerücht, Holst habe ein Parteibuch der SPD, und der Posten im Umfeld des Finanzressorts werde eher „grün“ besetzt, weist Karoline Linnert vehement zurück: Es gehe um die fachliche Eignung und sonst gar nichts. Da in dem förmlichen Verfahren jeder Bewerber die Entscheidung durch ein Gerichtsverfahren überprüfen lassen kann, sei die Auswahl auch nicht ins Belieben der Politik gesetzt.
Kritik an Amtsführung
Auch aus SPD-Kreisen ist Holst dem Vernehmen nach wohl nicht aufgefordert worden, sich erneut um die Stelle als Datenschutzbeauftragter zu bewerben. Von seinen eigenen Mitarbeitern soll es in den vergangenen Monaten Kritik an der Art und Weise, wie er sein Amt führte, gegegeben haben.
Ende März fanden Bewerbungsgespräche statt. Deren Ergebnis, so will es das Verfahren, wird der Senat als Vorschlag Ende des Monats an die Bremer Bürgerschaft weiterreichen.
Offenbar haben sowohl die Senatsbeauftragte für den Datenschutz als auch die am Auswahlverfahren beteiligten Parlamentarier in den Regierungs- und Oppositionsfraktionen einhellig den Eindruck gewonnen, dass Dr. Imke Sommer, derzeit im Finanzressort für Informationsfreiheit und Datenschutz zuständig, den besten Eindruck hinterließ.
Sommer hat 1998 unter dem Titel „Zivile Rechte für Antigone“ ein Buch über feministische Rechtstheorie veröffentlicht und ist als Ko-Autorin an einem Kommentar zum Niedersächsischen Beamtengesetz beteiligt.
