BREMEN - Wenn das Jahr zu Ende geht, knallt es an vielen Orten. Aber so ganz ohne Einschränkungen geht es nicht: Nach Mitteilung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen darf am Silvestertag nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (bis 1 Uhr) geknallt werden. Diese Bestimmung betrifft Silvesterfeuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung. Verboten sei das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P). Zudem dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen grundsätzlich gar keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Das gleiche Verbot gilt auch im Hafengebiet und im Umkreis von 100 Metern um stroh- und reetgedeckte Häuser.
Gänzlich verboten ist das Silvesterfeuerwerk auch rund um das Rathaus und den Roland. Dies gilt für einen Umkreis von 150 Metern. Damit ist auch das Gebiet rund um den Dom und die Kirche Unser Lieben Frauen erfasst. Hintergrund ist, dass das Rathaus brandgefährdet und als Weltkulturerbe gleichzeitig schützenswert ist. Zum Schutz des Luftverkehrs sollen Raketen nur abgefeuert werden dürfen, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet sind, heißt es.
